GF80.30-P-3004A Freigabe Motorsteuerung Funktion 31.1.96

TYP  129, 140, 210 (ausser , 210.072) ab 1.6.96,
  210 / (ausser 210.2 /081) ab 1.6.96 bis 28.2.97
TYP  170,
  210.072 /2 (ausser , 210.281) bis 28.2.97
TYP  202 (ausser 202.083) ab 1.8.96 bis 31.5.97
TYP  202.083 bis 31.5.97


Nach Zündung EIN erfolgt die Energieversorgung für den Transponder. Der Inhalt des Datenblockes wird vom Transponder induktiv über die Spule für Transponder (L11) an das Steuergerät Infrarot Fahrberechtigungssystem (N54/1) übertragen und dort ausgewertet.
Bei Gültigkeit erfolgt die Freigabe der Motorsteuerung analog Fahrberechtigungssystem 2 über CAN-Datenleitung vom Steuergerät Infrarot FBS (N54/1) zum Motorsteuergerät.

  Ist der Transponder ungültig oder kann die Energie für den Transponder nicht aufgebaut werden, erfolgt keine Freigabe der Motorsteuerung. Die Rückmeldeleuchten rot und grün im Innenspiegel werden abwechselnd angesteuert.


Die Fahrberechtigung ist unabhängig vom Sicherungszustand der Infrarot-Fernbedienung und den Batterien im IR-Senderschlüssel.

Senderschlüssel mit Transponder Aufgabe/Aufbau/Funktion   GF80.30-P-4001A
Steuergerät Infrarot Fahrberechtigungssystem (FBS) Aufgabe/Anordnung   GF80.30-P-4003A
Transponder Aufgabe/Aufbau/Funktion/Anordnung   GF80.30-P-4006A
Spule für Transponder Aufgabe/Funktion/Anordnung   GF80.30-P-4007A
Infrarotfernbedienung mit Fahrberechtigungssystem Stufe 2a Anordnung der Bauteile   GF80.30-P-0001-01A
Infrarotfernbedienung mit Fahrberechtigungssystem Stufe X Anordnung der Bauteile   GF80.30-P-0002-01A